Offenlegung gem. Mediengesetz:
Mit 1. Juli 2005 tritt die Novelle zum Mediengesetz in Österreich in Kraft, demgemäß auch alle Betreiber von privaten Homepages, auch wenn diese nicht kommerziell sind, ihre Daten (Name und Wohnort) offenlegen müssen. Kernpunkt ist, dass die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden können. So wird etwa klargestellt, dass auf einer Website, die "über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgeht und deren Informationsgehalt geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen", Gegendarstellungen veröffentlicht werden müssen und die Pflicht zur Offenlegung besteht, also Name und Wohnort angegeben werden müssen. Das gilt auch für Weblogs. (Quelle: ORF futurezone)
Um einer Verwaltungsstrafe zu entgehen, muss auch ich hier ein Impressum veröffentlichen:
Herausgeber: Ing. Wolfgang Salomon, Wien
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